Nectanet übernimmt Dienstleistungen
Lautenbach. Mit der Beschlussfassung für die öffentliche Betrauung für die Nectanet GmbH befasste sich der Gemeinderat Lautenbach. Wie Bürgermeister Thomas Krechtler informierte, handelt es sich darum, dass Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, von der Anzeige- und Genehmigungspflicht freigestellt werden. Um einem Vorstoß gegen das EU-Beihilferecht durch die Finanzierung der Nectanet GmbH weiterhin vorzubeugen, bedarf es eines neuen, ab 1. November 2023 geltenden Betrauungsakts, der auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren beschränkt ist. Der neue Betrauungsakt entspricht dem im Jahr 2014 verabschiedeten Betrauungsakt. Der Formalie zur Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind, stimmte der Gemeinderat für die Nectanet GmbH (Betrauungsakt) zu.
Ein Artikel der Mittelbadischen Presse.
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